Private Rentenversicherung

Neben den Kapitallebensversicherungen bilden die private Rentenversicherung, früher auch Leihrenten-Versicherung genannt, einen wichtigen Teil der privaten Altersvorsorge. Die Ähnlichkeit des Namens zur gesetzlichen Rentenversicherung ist kein Garant für die Lösung Ihrer Rentenlücke, die private Rentenversicherung kann jedoch ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorsorge sein.

Die private Rentenversicherung ist nichts anderes als ein reiner Sparvertrag, den Sie nicht von Ihrer Bank, sondern von einer Versicherung angeboten bekommen. Fs gibt keine Versicherungssumme und auch keine Todesfallabsicherung. Diese private Rentenversicherung sagt Ihnen zu, dass Sie über das angesparte Kapital plus den Zinsen und Überschüssen bei Vertragsablauf in einer Summe oder in Form einer lebenslangen Rente verfügen können. je älter Sie werden, umso schlechter ist dies für die Versicherungsgesellschaft.
Drei Konzepte werden angeboten:

  • Die aufgeschobene Rentenversicherung, bei der Sie über einen festen Zeitraum Beiträge ansparen, um dann ab Vertragsende eine monatliche lebenslange Rente zu beziehen.
    Die Sofort-Rente mit Einmalzahlung. Hierbei nutzen Sie einen höheren, zur Verfügung stehenden Geldbetrag, beispielsweise aus einer fälligen Kapitallebensversicherung, aus einer Fondsanlage, einem Immobilienverkauf oder einer Erbschaft. Dieser Betrag wird in einer Summe in eine private Rentenversicherung eingezahlt, um danach, meist einen Monat später, die lebenslange Zusatzrente zu bekommen. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe des Einzahlungsbetrags sowie von Ihrem Alter ab.

  • aufgeschobene Rente mit Einmalzahlung. Hier können Sie zu jeder Zeit einen größeren Betrag in einer Summe in einen Rentenversicherungsvertrag einzahlen. Dieser wird verzinst und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie 60 oder 65 Jahre alt sind, lassen Sie sich Ihre Zusatzrente auszahlen. Eine steuerfreie Auszahlung des vorhandenen Kapitals inklusive der angefallenen Erträge ist dabei nicht mehr möglich.

Die garantierte Verzinsung entspricht der einer Kapitallebensversicherung. Der tatsächliche Ertrag liegt aber auch hier, unter Berücksichtigung der Abschluss- und Verwaltungskosten, allenfalls bei 2 bis 2,5 Prozent. Auch hier ist offen, wie hoch die tatsächlichen Überschüsse jährlich sind und was somit einmal die Versicherungsgesellschaft bei Vertragsablauf später an Sie in einer Summe oder als lebenslange Rente auszahlen kann.
Die Beispielrechnungen in der Beratung sind auch hier nur Muster und spiegeln derzeit immer noch eine höhere Leistung wider, als sie derzeit überhaupt zu erzielen ist.

Wie bei der Kapitallebensversicherung gibt es auch bei der privaten Rentenversicherung die Möglichkeit, zwischen zwei Anlagevarianten zu wählen:

  • Klassische Version: Das Versicherungsunternehmen kann die Überschüsse auch
    in Aktien anlegen, der garantierte Anteil aber bleibt immer.

  • Fondsversion: Die Überschüsse, die über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet werden, werden in Fonds angelegt.

Die Entscheidung, ob Sie eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung wollen, müssen Sie erst kurz vor Vertragsende treffen. Entscheiden Sie sich für eine Rentenzahlung, gibt es unterschiedliche Überschuss-Systeme, von denen Sie dann lebenslang profitieren können:

  • Sie erhalten eine erhöhte Startrente, die - entweder sofort oder erst nach 5 Jahren - jährlich um 1 oder mehr Prozent (frei wählbar) steigt.

  • Sie bekommen eine dynamische Rente ausgezahlt, die Jahr für Jahr um einen fes
    ten Prozentsatz steigt.

  • Sie nutzen eine Kombination aus den beiden ersten Modellen.
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