Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgungen
heißen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können Renten, Kapitalleistungen, Sach- und Nutzungsrechte zugewandt werden. Gewinnbeteiligungszusagen können dann Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sein, wenn mit ihnen die Versorgung des Arbeitnehmers bezweckt und die Gewinnbeteiligung nicht für einzelne Vergütungsperioden, sondern für die Betriebstreue insgesamt erbracht wird. Ruhegeld (Ruhegehalt, Pension, Betriebsrente) ist eine Geldrente, die der Arbeitgeber seinem nach längerer Dienstdauer ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Falle des Erreichens der Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit zahlt. Die Zahlung kann aus Mitteln des Arbeitgebers (Direktzusage, innerbetriebliches Ruhegeld) oder durch eine Unterstützungskasse oder Pensionskasse erfolgen. Schließlich ist denkbar, daß für die Aufbringung des Ruhegehalts vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen wird, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen unmittelbar bezugsberechtigt werden. Bei Abschluß einer Rückdeckungsversicherung erlangt der Arbeitnehmer dagegen keine Ansprüche; vielmehr wird diese durch den Arbeitgeber allein abgeschlossen, um sich bei Eintritt des Versorgungsfalles ganz oder teilweise bei der Versicherung zu erholen.


 

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