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Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgungen
heißen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses. Im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung können Renten, Kapitalleistungen, Sach- und
Nutzungsrechte zugewandt werden. Gewinnbeteiligungszusagen können
dann Leistungen der betrieblichen
Altersvorsorge sein, wenn mit ihnen die Versorgung des Arbeitnehmers
bezweckt und die Gewinnbeteiligung nicht für einzelne Vergütungsperioden,
sondern für die Betriebstreue insgesamt erbracht wird. Ruhegeld
(Ruhegehalt, Pension, Betriebsrente)
ist eine Geldrente, die der Arbeitgeber seinem nach längerer
Dienstdauer ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Falle des Erreichens
der Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
zahlt. Die Zahlung kann aus Mitteln des Arbeitgebers (Direktzusage,
innerbetriebliches Ruhegeld) oder durch eine Unterstützungskasse
oder Pensionskasse erfolgen. Schließlich ist denkbar, daß
für die Aufbringung des Ruhegehalts vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung
zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen wird, aus der der Arbeitnehmer
oder seine Hinterbliebenen unmittelbar bezugsberechtigt werden.
Bei Abschluß einer Rückdeckungsversicherung erlangt der
Arbeitnehmer dagegen keine Ansprüche; vielmehr wird diese durch
den Arbeitgeber allein abgeschlossen, um sich bei Eintritt des Versorgungsfalles
ganz oder teilweise bei der Versicherung zu erholen.
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